Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Schwenzer


Anmeldung für befristete Kurse

Die Anmeldung (auch Internetanmeldungen ohne Unterschrift) zu den Kursen sind verbindlich, verpflichten zur vollständigen Zahlung des Kurshonorars und berechtigen zum Besuch des gesamten Kurses. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten zahlungspflichtig. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung den gewünschten Platz zu reservieren. Bei Zahlung per Überweisung oder in bar ist die gesamte Gebühr bis zur zweiten Unterrichtsstunde fällig.

Anmeldung und Unterrichtszeiten für fortlaufende Kurse

Die Anmeldung (auch Internetanmeldungen ohne Unterschrift) zu den Kursen sind verbindlich, verpflichten zur vollständigen Zahlung des Kurshonorars und berechtigen zum Besuch des gesamten Kurses. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten zahlungspflichtig. Die Honorare bei fortlaufenden Kursen werden monatlich zu Beginn des Monats per Lastschrift eingezogen. Alle monatlichen Honorare bei fortlaufenden Kursen entsprechen 1/12 Rate eines Jahreshonorars und werden deshalb auch in den Ferien einbehalten. Der Unterricht für fortlaufende Kurse findet an mindestens 38 Wochen im Jahr statt. Während der Schulferien findet nur nach vorheriger Absprache und an gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien beginnt der Unterricht mit dem jeweiligen Schulanfang. Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht bei allen Kursen gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Kursen seitens der Tanzschule erfolgt. Die Tanzschule behält sich vor, Kurse zu verlegen, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall erfolgt eine Rückzahlung der Kurs-Restgebühr. Sollte sich bei der Zusammenführung von Kursen Unterrichtstag- oder Zeitverschiebung ergeben, wird ein Sonderkündigungsrecht von drei Wochen zum Monatsende gewährt. Bei einer Änderung der Honorare oder Unterrichtseinheiten für fortlaufende Kurse wird der Vertrag automatisch verlängert, wenn die Teilnahme nicht drei Wochen nach schriftlicher Mitteilung gekündigt wird.

Mahnung / Rücklastschriftkosten

Bei Verzug aller Honorare kann die Tanzschule Mahnungen verschicken. Die Vergütung für Lohn- und Materialeinsatz beträgt pro Mahnung 5,00 €. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so werden die vom Bankinstitut erhobenen Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr seitens der Tanzschule in Höhe von 5,00 € berechnet.

Teilnahme am Unterricht nicht möglich / Ausfall des Unterrichts

Ein Fernbleiben vom Unterricht – auch ein entschuldigtes – führt nicht zur Minderung des Honorars. Verantwortet die Tanzschule den Ausfall einzelner Unterrichtseinheiten, werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten.

Kündigungsfristen für fortlaufende Kurse

Die Kündigung eines fortlaufenden Kurses muss spätestens 7 Werktage von Monatsende schriftlich vorliegen, um den Vertrag zum Monatsende zu beenden. Ist durch Krankheit dauerhaft eine weitere Teilnahme am Unterricht nicht möglich, kann bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung das Honorar gutgeschrieben werden und zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Das Honorar ist in diesem Fall nicht übertragbar und/oder in bar auszahlbar – die Kündigungsfrist bleibt bestehen.

Storno für befristete Kurse

Eine Stornierung von befristeten Kursen muss bis 10 Tage vor Kursbeginn schriftlich erfolgen und ist gegen eine Gebühr in Höhe von 25% des gesamten Honorars möglich. Als Zustelldatum gilt das Datum des Poststempels. Ist durch Krankheit eine Teilnahme an einem befristeten Kurs nicht möglich, kann bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung das Kurshonorar gutgeschrieben werden und zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. In diesem Fall ist das Honorar übertragbar.

Haftung

Die Ausübung des Tanzens bzw. die je nach gebuchtem Kurs ausgeübte Betätigung in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Datenschutz

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen IT gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugängig. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich die AGBs mitzunehmen und sich auf Wunsch eine Kopie des Vertrages aushändigen zu lassen.

Film- und Fotoaufnahmen

In der Tanzschule werden in einigen Fällen Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken getätigt. Hiermit gestattet der Teilnehmer, dass getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden dürfen. Andernfalls muss der Teilnehmer die Information an den Fotografen / das Filmteam mitteilen. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- und Fotorechte in den Besitz der Tanzschule übergehen.

Stand Juni 2013